Die EED ist eine Vorgabe der Europäischen Union, um Nachhaltigkeit und effiziente Nutzung von Ressourcen zu steigern. EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Für die Umsetzung der Richtlinie nach deutschem Recht hat der Bundesrat am 5. November 2021 der Änderung der Heizkostenverordnung zugestimmt, welche vor allem für Mieter mehr Transparenz beim Energieverbrauch bedeutet.
Die neue Heizkostenverordnung ist in Folge dessen am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Sie begründet neue Pflichten für uns als Vermieter. In fast allen Wohnungen unserer Genossenschaft sind fernablesbare – funkbasierte Erfassungsgeräte für Heizungs- und Wasserverbräuche eingebaut. Seit dem 01.01.2022 besteht in diesem Fall für die GWG die Verpflichtung, unsere Mieter mit folgenden Informationen zu versorgen:
1. zum Heizungs- und Warmwasserverbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden,
2. zum Vergleich dieses Verbrauchs mit Ihrem Verbrauch des Vormonats sowie Ihrem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (ab 2023) und
3. zum Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzungskategorie (ab 2023)
Ziel der Kommission ist, durch eine zeitnahe und häufige Transparenz ein bewussteres Verbrauchsverhalten der Mieter zu ermöglichen, was langfristig zum Klimaschutz beiträgt. Für dieses Ziel ist die moderne Technik der fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräte Voraussetzung, wodurch regelmäßig Verbrauchsinformationen gesendet werden können.
Die Heiz- und Warmwasserwerte werden von den Wärmemessdienstleistern ISTA bzw. Techem geliefert. Beide Unternehmen stellen die Daten elektronisch per App zur Verfügung. Dazu erhalten Sie den nächsten Tagen ein Schreiben von Ihrem jeweiligen Wärmessdienstleister, mit der Anleitung zur Registrierung und Anmeldung an der App.
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse nutzen, können sich unsere Mieter an unseren mitarbeiter Herrn Kaufmann unter der Telefonnummer (03643) 464246 wenden, um mit ihm die Bereitstellung der Verbrauchsdaten auf Papier abzustimmen.
Die monatliche Mieterinformation ist ein zusätzlicher Dienst und ersetzt nicht die jährliche Betriebskostenabrechnung. Diese wird allen Mietern weiterhin wie gewohnt jährlich per Post zugestellt.
Mieterinformationen zu Verbräuchen für Heizung und Warmwasser
