Beratung zu sozialen Fördermaßnahmen

Um unseren Mieterinnen und Mietern bei der Entlastung von steigenden Wohnkosten zu helfen, ist seit Januar eine individuelle Beratung möglich.

Uns alle treffen die aktuellen Preissteigerungen, wir wissen jedoch auch: Nicht alle treffen sie gleich hart. Insbesondere der starke Anstieg der Heizkosten ist für unsere Mieterinnen und Mieter Anlass zu großer Sorge. Explosionsartige Kostensteigerungen um mehrere hundert Euro in der letzten Jahreshälfte sind keine Seltenheit.

Leider kann auch die GWG bei dieser Entwicklung lediglich reagieren. Eine umfassende Abfederung der Mehrkosten für unsere Mieterinnen und Mieter können wir leider nicht bei gleichzeitigem Erhalt der bestehenden Wohnräume in der gewohnten Qualität realisieren.

Nichtsdestotrotz möchten wir unsere Mieterinnen und Mieter nicht im Stich lassen und haben aus diesem Grund zum Jahresbeginn 2023 eine Beratungsstelle installiert, mit Hilfe derer sie konkrete Unterstützung bekommen können. Aus den Medien haben Sie vielleicht mitbekommen, dass seit Anfang dieses Jahres mehr Haushalte einen Wohngeldzuschuss bewilligt bekommen können. Erstmalig werden hierbei im Wohngeld auch die Heizkosten pauschal mitgefördert.

Vor diesem Hintergrund möchten wir es möglichst vielen unserer Mieterinnen und Mieter ermöglichen, von der staatlichen Förderung zu profitieren, die ihnen zusteht. Das bedeutet konkret: Bekommen Sie eine monatliche Durchschnittsrente von ca. 1.300 Euro oder liegt ihr Einkommen unter 1.435 Euro, lohnt sich der Versuch einer Förderung durch Wohngeld. Eine Bewilligung hängt im nächsten Schritt jedoch noch von weiteren Faktoren wie der Haushaltsgröße und der Miete ab. Wohngeld wird am Einzelfall berechnet und lässt sich deshalb nicht pauschal veranschlagen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele der eigentlich Berechtigten bisher auf eine Antragstellung verzichtet haben.

Wir möchten Sie deshalb dazu ermuntern, sich an unsere Mitarbeiterin Charlott Liebig zu wenden. Sie ist unserer langjährigen Sozialarbeiterin Steffi Schmidt zur Seite gestellt und wird sich Ihrer Fragen um Wohngeld oder Grundsicherung annehmen. Darüber hinaus leistet sie individuell konkrete Unterstützung beim Anfertigen Ihres Förderantrages von Anfang bis Ende.

Vereinbaren Sie hierfür unkompliziert einen Termin zu den telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail an c.liebig(at)gwg-weimar.de.

Charlott Liebig
Telefon: 03643 - 46 42 16
 

Telefonische Sprechzeiten:  
Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 14:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr



Informationen zum Wohngeld finden Sie hier...