Bürgergeld trotz Arbeit
Wenn Sie die Nachzahlung aus Ihrer Betriebskostenabrechnung nicht stemmen können, haben Sie in diesem Jahr die Möglichkeit ohne vorherigen Leistungsbezug für diesen einen Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen Antrag auf Bürgergeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Sie gelten in diesem einen Monat als hilfebedürftig und sind aus diesem Grund empfangsberechtigt. Lassen Sie sich nicht von den Formulierungen irritieren: Sie müssen ausdrücklich nicht arbeitssuchend sein, um Anspruch auf das Bürgergeld für einen Monat für Ihre Betriebskostennachzahlung zu haben. Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Einkommen für Ihren Lebensunterhalt ausreicht, jedoch nicht zusätzlich für Ihre Betriebskostennachzahlung, so können Sie für eine anteilige oder vollständige Unterstützung durchs Jobcenter einen Bürgergeld-Antrag für einen Monat stellen.
Keine Zeit verstreichen lassen
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Bürgergeld-Antrag spätestens am letzten Tag des Fälligkeitsmonats zu stellen. Eine Antragstellung ist in diesem besonderen Fall jedoch auch noch bis zu drei Monaten nach Fälligkeit möglich.
Sie müssen einen vollständigen Bürgergeld-Antrag mit allen Nachweisen einreichen. Hierzu gehören insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise. Eigenes Sparguthaben bis zu 40 000 Euro sowie pro Familienmitglied bis zu 15 000 Euro wird bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs nicht berücksichtigt.
Über folgenden Link ist die Antragstellung für das Bürgergeld online von zu Hause aus bei der Agentur für Arbeit möglich: Online-Login der Bundesagentur für Arbeit
Sie finden den Hauptantrag auch zum Ausdrucken im Download-Bereich der Agentur für Arbeit. Je nach Ihrer Lebenssituation benötigen Sie zusätzliche Anlagen für den vollständigen Antrag. Diese können Sie ebenfalls im Download-Bereich zum Ausdrucken herunterladen. Die Ausfüllhinweise im Antrag verweisen auf die benötigten Anlagen.
Rente und Betriebskostennachzahlung
Sollten Sie bereits im Rentenalter sein und daher Altersrente beziehen, so können Sie dennoch einen Antrag auf Unterstützung bei der Betriebskostennachzahlung stellen. In diesem Fall stellen Sie jedoch keinen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter, sondern einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt der Stadt Weimar (Schwanseestraße 17). Diesen Antrag müssen Sie unbedingt spätestens im Monat der Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung stellen, um Ihren Anspruch nicht verstreichen zu lassen.
Mit Ihren konkreten Fragen können Sie sich direkt an das Jobcenter Weimar oder an das Sozialamt der Stadt Weimar wenden. Unsere Mitarbeiterin Frau Liebig steht Ihnen für Ihre Fragen ebenfalls zur Verfügung und hilft Ihnen bei Bedarf, Ihren Antrag anzufertigen.
c.liebig@gwg-weimar.de
03643 - 46 42 16
(Di + Do 09:00 – 17:00 sowie Mi 09:00 – 15:00)
Hier finden Sie die Anträge in Ihrer jeweils aktuellsten Fassung -->