Neue Sparordnung für unsere Spareinrichtung

Die Geschäftsbedingungen für Sparkonten der Spareinrichtung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e.G. (Sparordnung) wurden per 01.01.2014 geändert.

Änderungen, die den Sparer nur unwesentlich belasten, werden gemäß Punkt XIX. der Sparordnung „Änderung der Sparordnung“ durch Aushang oder Auslegung bekannt gegeben. Hiervon machen wir Gebrauch. Die geänderte Version stellen wir Ihnen unter Medien & Download/Spareinrichtung zur Verfügung. Gern händigen wir Ihnen die ab 01.01.2014 geänderte Fassung der Sparordnung auch persönlich in den Räumlichkeiten der Spareinrichtung aus.