Rauchwarnmelder in unserer Genossenschaft
Rauchwarnmelder können in Brandsituationen Leben retten. Aus diesem Grund ist deren Einbau in den meisten Bundesländern gemäß der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich vorgeschrieben. In Thüringen besteht die Pflicht zur Montage in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Dies ist bei Neu- und Umbauten seit Februar 2008 sowie in allen bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2018 durchzuführen. Unsere Genossenschaft wird den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Bestandswohnungen bis Oktober 2017 abschließen.
Wenn ein Rauchwarnmelder Alarm schlägt, ist dies eindeutig zu erkennen. Ein anhaltender lauter Signalton und eine blinkende rote LED, manchmal auch zusätzlich eine weiße LED lassen keinen Zweifel, dass eine Gefahr erkannt wurde. Bei einem echten Alarm bringen Sie sich und Ihre Mitbewohner umgehend in Sicherheit und informieren Sie die Rettungskräfte über den Notruf 112.
ISTA fumonic 3
24-Stunden-Service-Hotline: 0201 - 50 7444 97
Download: Mieterinformation zum Rauchwarnmelder "ISTA fumonic 3"
Techem Rauchwarnmelder 2
24-Stunden-Service-Hotline: 0800 - 200 12 64
Download: Mieterinformation zum Rauchwarnmelder "Techem Rauchwarnmelder 2"
Download: Bedienungsanleitung zum Rauchwarnmelder "Techem Rauchwarnmelder 2"