Zahlungsschwierigkeiten
Ihr Antrag ist in Bearbeitung bei den Ämtern oder der Wohngeldstelle? Sie bekommen Ihren Lohn immer Mitte oder Ende des Monats und können Ihre Miete deshalb nicht pünktlich einzahlen? Sie haben Ihre Arbeit verloren oder sind dauerhaft krank?
Das sind leider alltägliche Probleme, die uns alle treffen können.
Sprechen Sie rechtzeitig mit uns.
Wir unterstützen Sie bei der Überbrückung von Engpässen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind oft möglich. Wir helfen Ihnen auch ganz praktisch, Ihre Anträge zu stellen. Für weitere Hilfen versuchen wir Sie mit den Experten und Expertinnen in Weimar zu verbinden und werden Sie bis zur Lösung begleiten.
Informationen zum Wohngeld-Antrag
Uns ist bewusst, dass die Sicherheit darüber, die Miete monatlich aufbringen zu können, zum Gefühl des guten und sicheren Wohnens und der allgemeinen Zufriedenheit selbstverständlich dazu gehört. Obwohl unser oberstes Credo ist, unseren Mieterinnen und Mietern bezahlbare Wohnungen bereitzustellen, so können die Kosten in den aktuellen Zeiten dennoch die Möglichkeiten Einzelner übersteigen. Eine Möglichkeit zur Unterstützung bei der monatlichen Mietzahlung kann das kostenlose Wohngeld sein. Bei der Antragstellung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin von Anfang bis Ende zur Seite, wenn Sie es wünschen.
Voraussetzungen
Sie sind grundsätzlich empfangsberechtigt, wenn:
- Sie über ein eigenes Einkommen verfügen, dies jedoch nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt komplett zu bestreiten.
- Sie keine Leistung empfangen, bei der Kosten der Unterkunft enthalten sind. Das bedeutet: Wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, sind Sie vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wie hoch fällt mein Wohngeld aus?
Sie können durch eine erste Überschlagsrechnung mit dem Wohngeldrechner eine grobe Orientierung erhalten, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Versteifen Sie sich jedoch nicht auf das angezeigte Ergebnis, die Berechnungen der Wohngeldstelle sind komplex. Sie werden vom Ergebnis des Wohngeldrechners abweichen, da dieser vereinfacht arbeitet.
Die Berechnung in der Wohngeldstelle findet anhand Ihres konkreten Falles statt. Daher lässt sich die Höhe des Wohngeldes hier pauschal nicht voraussagen. Sie richtet sich nach:
1. der Höhe Ihrer Miete
2. der Höhe Ihrer Einkünfte sowie denen Ihrer Haushaltsmitglieder
3. der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder
Nachweise
Grundsätzlich gilt: Alles, was im Antrag auftaucht, müssen Sie belegen. Geben Sie im Antrag alles nach bestem Wissen und Gewissen an. Achten Sie darauf, Ihren Antrag möglichst vollständig einzureichen. Das kann die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen. Die Wohngeldstelle fordert von Ihnen Unterlagen nach, sollte noch etwas zur Bearbeitung fehlen. Sie benötigen in jedem Fall
- Ihren Nutzungsvertrag. Falls Sie wegen einer Mietänderung eine aktuelle Mietbescheinigung benötigen, fertigen wir Ihnen diese gerne aus.
- Meldebestätigung
- Einkommensnachweise der letzten 12, mindestens der letzten 3 Monate (Lohnzettel, Kontoauszüge)
- Nachweise über Unterhaltszahlungen, die Sie erhalten
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
- Nachweis über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten
- Nachweise über Schwerbehinderung sowie Pflegegrad
- Nachweise über Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung
- Als Rentner/in: Rentenbescheide sowie Bescheinigung Ihrer Grundrentenzeiten (Anforderung ist bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland kostenlos möglich)
Ihr Antrag wird ab dem Monat des Eingangs bearbeitet. Selbst, wenn es der letzte Tag des Monats ist, bekommen Sie rückwirkend auch für diesen ganzen Monat im Fall einer Bewilligung Wohngeld. Um den Anspruch in einem solchen Fall für den Monat noch zu retten, können Sie zunächst einen Formlosen Antrag zur Fristwahrung einreichen.
Kontakt
Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie mit Ihren Nachweisen bei der Wohngeldbehörde der Stadt Weimar ein.
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
oder per Post:
Postfach 2014
99401 Weimar
Unsere Mitarbeiterin Frau Liebig steht Ihnen für Ihre Fragen ebenfalls zur Verfügung und hilft Ihnen, Ihren Antrag anzufertigen.